Ihr restnutzungsdauer-gutachten

Hier können Sie Ihr Restnutzungsdauer-Gutachten in Auftrag geben sowie die Objektunterlagen hochladen.

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1Allgemeine Objektangaben
2Objektbeschreibung
3Modernisierungsmaßnahmen
4Auftragsart und Kundendaten

Anschrift des Bewertungsobjekts

Bewertungsstichtag

Bewertungsstichtag
Falls Sie die Immobilie kürzlich erworben haben und noch keine Steuererklärung für das betreffende Jahr abgegeben haben, sollten Sie den Zeitpunkt des wirtschaftlichen Besitzübergangs als Bewertungsstichtag wählen. Wenn die Immobilie bereits steuerlich abgeschrieben wurde, ist der Jahresanfang (01.01.XXXX) des betreffenden Jahres der empfohlene Bewertungsstichtag, sofern noch kein Steuerbescheid vorliegt.
Art des Bewertungsobjekts:

Angaben zum Bewertungsobjekt

Dachgeschoss:
Unterkellerung: