Hintergrundinformationen zum Thema Restnutzungsdauer-Gutachten

Die Abschreibung von Gebäuden erfolgt normalerweise linear mit einer typisierten Nutzungsdauer von 50 Jahren (2% Abschreibung) oder 40 Jahren (2,5% Abschreibung). Dies bedeutet, dass der steuerliche Wertverlust des Gebäudes jedes Jahr mit einem festen Prozentsatz von der Bemessungsgrundlage abgezogen wird. Allerdings kann ein Steuerpflichtiger nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eine höhere als […]