Häufig gestellte Fragen
Die Abschreibung von Gebäuden erfolgt normalerweise linear mit einer typisierten Nutzungsdauer von 50 Jahren (2% Abschreibung) oder 40 Jahren (2,5% Abschreibung). Dies bedeutet, dass der steuerliche Wertverlust des Gebäudes jedes Jahr mit einem festen Prozentsatz von der Bemessungsgrundlage abgezogen wird.
Allerdings kann ein Steuerpflichtiger nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eine höhere als die normale Abschreibung geltend machen, wenn er nachweist, dass die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes kürzer ist als die gesetzlich vorgeschriebene Nutzungsdauer. In diesem Fall kann die Abschreibungsdauer verkürzt werden, was zu einem höheren jährlichen Abschreibungsbetrag führt und somit zu einer höheren Steuerersparnis.
Es gibt verschiedene Faktoren, die darüber entscheiden, ob ein Gutachten zur Bestimmung der Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie sinnvoll ist. Dabei spielen vor allem das Alter des Gebäudes und der Modernisierungszustand eine entscheidende Rolle.
Wenn Sie uns mit einer kostenfreien Ersteinschätzung beauftragen, prüfen wir, ob ein Gutachten zur Bestimmung der Restnutzungsdauer für Ihre Immobilie empfehlenswert ist. Wir geben Ihnen anschließend eine Einschätzung der erwarteten Restnutzungsdauer in Jahren.
Die Restnutzungsdauer wir auf Grundlage § 4 Abs. 3 Satz 1 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erstellt. Des Weiteren werden die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten sowie eine Nachfolgenutzung untersucht, sodass stets die Anforderungen des Finanzministeriums (BMF-Schreiben vom 22.02.2023) erfüllt sind.
Die Nutzungsdauer-Gutachten von Nutzungsdauer-Gutachter.de werden ausschließlich von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen durchgeführt. Die Anforderungen des Finanzministeriums (BMF-Schreiben vom 22.02.2023) sind dementsprechend erfüllt.
Zu dem im Bestellprozess auszufüllenden Online-Fragebogen werden in der Regel noch die folgenden Unterlagen benötigt:
- Fotodokumentation
- Außenansicht (allseitig)
- Treppenhaus
- exemplarisch Wohn-/Nutzräume
- Bäder
- Kellerflächen (falls vorhanden)
- Dachboden (falls vorhanden)
- Grundrisspläne
- Grundbuchauszug (falls vorhanden)
- Energieausweis (falls vorhanden)
Sollten Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen, so werden wir Sie nach Auftragserteilung und Prüfung der eingereichten Unterlagen kontaktieren.
Die Unterlagen können bequem im Bestellprozess hochgeladen oder uns per E-Mail zur Verfügung gestellt werden.
Eine Objektbesichtigung ist derzeit gesetzlich nicht vorgeschrieben, erleichtert jedoch in der Praxis die Anerkennung durch die Finanzämter.
Um den hohen Qualitätsstandard unserer Gutachten zu gewährleisten, erstellen wir Restnutzungsdauer-Gutachten ausschließlich mit Besichtigung des jeweiligen Objekts. Hierbei ist zu beachten, dass der jetzige Modernisierungsstand im Wesentlichen dem Ermittlungsstichtag entsprechen sollte. Anderenfalls ist eine Fotodokumentation ihrerseits zum Ermittlungsstichtag sinnvoll.
Sie müssen die Vor-Ort-Besichtigung im Bestellprozess hinzufügen.
Die Besichtigung wird durch qualifizierte und zertifizierte Sachverständige durchgeführt und findet nach Absprache statt. Der Termin dauert in den meisten Fällen nicht länger als 30-45 Minuten. Die Kosten für eine Vor-Ort-Besichtigung können Sie unserer Preisliste entnehmen.
Sie werden telefonisch für die Terminvereinbarung kontaktiert. Es bedarf Ihrerseits keiner besonderen Vorbereitungen. Seien Sie einfach während des vereinbarten Zeitfensters vor Ort. Am besten haben Sie vielleicht notwendige Schlüssel o.Ä. gleich zur Hand, sodass Sie dem Objektbesichtiger den Zugang zur Immobilie ermöglichen können.
In der Regel können Sie die Kosten für das Gutachten bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten geltend machen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.
In der Regel wird für jede Einheit ein separates Gutachten erstellt. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
Unsere Gutachten erfüllen alle aktuellen Anforderungen des Finanzministeriums und werden von den Finanzämtern anerkannt. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, begleiten wir Sie bei einer erforderlichen Nachbesserung oder ggf. Einspruchsbegründung. Um Ihnen das Vertrauen in unsere Dienstleistungen zu erleichtern, gewähren wir eine Geld-zurück-Garantie für unsere Gutachten. Die Bedingungen sind unseren AGB zu entnehmen.
Das Nutzungsdauer-Gutachten wird von einem Sachverständigen erstellt, welcher über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Bestimmung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Immobilien verfügt. Das Gutachten wird vor dem Versand von einem weiteren Sachverständigen geprüft. Sowohl der erstellende als auch der plausibilisierende Gutachter verfügen über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Unsere Gutachten genügen somit höchsten Qualitätsansprüchen.
Unser Honorar richtet sich nach der nach der Wohn-/Nutzfläche der Immobilie und ist der Preisliste zu entnehmen. Bei Beauftragung von mehreren Gutachten gewähren wir Ihnen einen Preisnachlass.
Dabei bieten wir Ihnen eine 100%-ige Festpreisgarantie.
Die Kosten für das Nutzungsdauer-Gutachten können Sie i.d.R. als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.
Sie erhalten mit Zusendung des Gutachtens eine Rechnung als PDF-Datei. Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung. Sie müssen daher keine Vorauszahlung leisten.
Die Erstellung Ihres Gutachtens dauert ab Beauftragung und dem Vorliegen vollständiger Unterlagen i.d.R. ab 15 Werktage nach erfolgter Besichtigung. Der Besichtigungstermin wird nach Absprache vereinbart.
Wir bei Nutzungsdauer-Gutachter.de bieten Ihnen qualitativ hochwertige und zuverlässige Restnutzungsdauer-Gutachten. Um Ihnen das Vertrauen in unsere Dienstleistungen zu erleichtern, gewähren wir eine Geld-zurück-Garantie für unsere Gutachten. Die Bedingungen sind unseren AGB zu entnehmen.
Wir erleichtern Ihnen die Sammelbeauftragung. Hierzu nehmen Sie bitte per E-Mail unter kontakt@nutzungsdauer-gutachter.de oder per Telefon unter 0231/29295099 Kontakt zu uns auf. Sie bekommen im Anschluss vorgefertigte Formulare zugesandt, die Sie bequem ausfüllen und zur Beauftragung an uns zurücksenden können. Die Auslösung des Einzelauftrages über unsere Homepage ist dann nicht mehr erforderlich.
Ja, unsere Gutachter erstellen auch Verkehrswertgutachten. Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot gerne an:
Tel. 0231/29295099
E-Mail: kontakt@nutzungsdauer-gutachter.de